Sonntag, 19. Dezember 2021

Corona gegen das Grundgesetz

Ich habe mir gerade ein Buch aus dem Regal genommen, dass 1971 erschienen ist. Vermutlich haben wir darin gelesen, als ich auf der Hauptschule Anfang der 70er Jahre im Fach Politik unterrichtet worden war. Es ist das Grundgesetz unserer Bundesrepublik und enthält die Verfassung von NRW. 

Die Väter des Grundgesetzes haben vieles sehr treffend formuliert, da sie noch den 2. Weltkrieg und das böse Regime Adolf Hitlers erlebt hatten. 

Ich kann mich auch immer noch an den guten Lehrer Steffens erinnern, der uns viel aus der Kriegszeit berichtet hatte im Unterricht. Vermutlich hat mich das damals mehr geprägt, als ich wahr genommen habe. 

Gerade Artikel 4, Absatz 3 ist dann viele Jahre später mir unendlich wichtig geworden. "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden". Als ehemaliger Soldat stand ich 1986 vor meiner Gewissensprüfung. Aber das ist ein anderes Thema. 

In der gerade laufenden Coronadebatte um eine mögliche Impfpflicht fallen mir automatisch die Artikel 2, Absatz 2 und der Artikel 3, Absatz 3 auf.

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich." und

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."  Damals gab es zwar schon Hinweise dazu, das Näheres ein Bundesgesetz regelt. 

Im Artikel 4, Absatz 2 steht: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."

Ich brauche eigentlich nicht viel dazu schreiben. Die Coronawirklichkeit sieht anders aus. Ich will nicht von Willkür oder Diktatur schreiben, aber der Hype um Corona verändert unser Land und nimmt uns unsere Rechte. Ich bin entsetzt wie schnell aus einer Demokratie ein neues böses Denken und Handeln entsteht. 

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