Die iranische Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh ist zu 33 Jahren Haft und 148 Peitschenhieben verurteilt worden. Das berichtet ihr Ehemann Reza Khandan, ebenfalls Menschenrechtsaktivist. Nasrin Sotoudeh erkenne den Richterspruch nicht an. Als Protest habe sie einen Hungerstreik begonnen.
Eine erneute Verurteilung der prominenten iranischen Menschenrechtsanwältin und Frauenrechtlerin Nasrin Sotoudeh zu 33 Jahren Gefängnis und 148 Peitschenhieben wäre eine ungeheure Ungerechtigkeit.
Jahrzehnte Gefängnis für friedliche Menschenrechtsarbeit
Bereits im September 2016 war sie in einem separaten Fall in ihrer Abwesenheit zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, damit würde ihre gesamte Haftstrafe 38 Jahre betragen.
Sotoudeh hat sich stets gegen die Todesstrafe ausgesprochen und unter anderem auch Frauen verteidigt, die sich gegen den Zwang, sich zu verschleiern, wehrten.
Jenseits gesetzlicher Höchststrafe verurteilt
Nasrin Sotoudeh war am 13. Juni 2018 in ihrem Haus verhaftet worden. Diese Woche habe man sie darüber informiert, dass sie in insgesamt sieben Anklagepunkten zu 33 Jahren Gefängnis und 148 Schlägen verurteilt worden.
Zu den Vorwürfen gegen sie gehören "Anstiftung zu Korruption und Prostitution", "offenes sündhaftes Auftreten in der Öffentlichkeit ohne Kopftuch" und "Störung der öffentlichen Ordnung".
Während ihrer Verurteilung sei Artikel 134 des iranischen Strafgesetzbuches angewandt worden: Dieser erlaubt es den Richtern, nach eigenem Ermessen eine höhere Strafe als die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe zu verhängen, wenn gegen eine Person mehr als drei Anklagen vorliegen.
In Sotoudehs Fall habe der Richter Mohammad Moghiseh für jede der sieben Anklagen die maximale gesetzliche Strafe angewendet sowie zusätzlich weitere vier Jahre Haft verhängt.
Jenseits gesetzlicher Höchststrafe verurteilt
Nasrin Sotoudeh war am 13. Juni 2018 in ihrem Haus verhaftet worden. Diese Woche habe man sie darüber informiert, dass sie in insgesamt sieben Anklagepunkten zu 33 Jahren Gefängnis und 148 Schlägen verurteilt worden.
Zu den Vorwürfen gegen sie gehören "Anstiftung zu Korruption und Prostitution", "offenes sündhaftes Auftreten in der Öffentlichkeit ohne Kopftuch" und "Störung der öffentlichen Ordnung".
Während ihrer Verurteilung sei Artikel 134 des iranischen Strafgesetzbuches angewandt worden: Dieser erlaubt es den Richtern, nach eigenem Ermessen eine höhere Strafe als die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe zu verhängen, wenn gegen eine Person mehr als drei Anklagen vorliegen.
In Sotoudehs Fall habe der Richter Mohammad Moghiseh für jede der sieben Anklagen die maximale gesetzliche Strafe angewendet sowie zusätzlich weitere vier Jahre Haft verhängt.